Verkaufs- und Lieferbedingungen
1. Allgemeine Gültigkeit
Die nachstehenden Bedingungen gelten als Grundlage für alle Geschäfte unter Ausschluss anderer von uns nicht ausdrücklich schriftlich genehmigter Bedingungen und Vereinbarungen, auch wenn der nachstehende Wortlaut nicht bei jedem einzelnen späteren Geschäft besonders angeführt ist. Einkaufsbedingungen des Käufers oder Bestellers erkennen wir stets nur insoweit an, als sie von unseren Vertragsbedingungen nicht abweichen, auch für den Fall, daß die ersten gegenteilige Bestimmungen enthalten. Etwaige rechtliche Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen berührt die Rechtsgültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Abweichenden Vertragsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
2. Angebote und Angebotsunterlagen
Kostenvoranschläge und Angebote sind für die Dauer von 90 Kalendertagen verbindlich. Die zu dem Angebot gehörigen Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichte und Maßangaben, sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Auf Kostenvoranschläge, Zeichnungen und andere Unterlagen behält sich der Lieferer Eigentums- und Urheberrecht vor. Bestellungen gelten erst dann als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind. Bis dahin gilt unser Angebot als unverbindlich. Telefonische, telegrafische oder mündliche Nebenabreden, Ergänzungen oder Abänderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit ebenfalls der schriftlichen Bestätigung durch uns. Für in unseren Angeboten und Auftragsbestätigungen nicht ausdrücklich als fest bezeichnete Preise behalten wir uns eine angemessene Preisanpassung vor, sofern nach Vertragsabschluss und vor Lieferung sich der Kostenfaktor (Material, Personalkosten, Energie sowie allgemeine Abgaben, Tarif-. Transportkosten usw.) wesentlich erhöht. An die Einhaltung vorhergehender Preise bei Anschlussaufträgen sind wir nicht gebunden.
Der Mindestrechnungswert beträgt 100,- Euro. Beträge bis 100,- Euro können bei Abholung in bar, ohne Abzug, entrichtet werden. Mehr- oder Minderlieferungen von 10% gelten als vereinbart.
3. Preise
Die Preise verstehen sich ab Werk ausschließlich Verpackung, zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
4. Lieferfrist
Lieferfristen verstehen sich stets als voraussichtlich, auch wenn dies nicht besonders erwähnt ist. Jede Teillieferung gilt als selbständiger Auftrag. Der Lauf von Lieferfristen beginnt regelmäßig nach voller schriftlicher Einigung über die Bedingungen des Auftrages einschließlich der Verfügbarkeit der evtl. vom Käufer oder Besteller kostenlos, frei unser Werk zu stellenden Daten, Zeichnungen, Versuchsmuster in angeforderter Menge und endgültiger Ausführung usw.
Die Lieferfrist gilt mit der rechtzeitigen Meldung der Versandbereitschaft als eingehalten, wenn die Absendung ohne unser Verschulden unmöglich ist. Geraten wir in Lieferverzug, muss der Käufer oder Besteller uns eine angemessene Nachfrist setzen.
Der Käufer oder Besteller darf Teillieferungen nicht zurückweisen, Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung oder verspäteter Erfüllung sind ausgeschlossen.
5. Lieferungsverhinderung
Betriebsstörungen aller Art, Ereignisse höherer Gewalt, Arbeitsausstände, Aussperrung usw. bei uns oder unseren Zulieferanten, ebenso alle sonstigen Ursachen oder Ereignisse, die Zufuhr, Erzeugung oder Versand verhindern, entbinden uns während ihrer ganzen Dauer und auch hinsichtlich der Folgeerscheinungen von Einhaltung eingegangener Lieferungsverpflichtungen und berechtigen uns, wenn die näheren Umstände es erfordern, die Lieferverpflichtungen ganz oder teilweise aufzuheben, ohne daß der Käufer/Besteller in diesen Fällen berechtigt ist, vom Vertrag zurückzutreten.
6. Versand
Der Versand erfolgt ab Werk und geht stets auf Rechnung und Gefahr des Käufers oder Bestellers. Mit der Übergabe an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit verlassen des Werkes, geht die Gefahr, wozu auch die Gefahr einer Beschlagnahme gehört, auf den Käufer oder Besteller über. Die Wahl des Transportweges und der Transportmittel erfolgt mangels besonderer Weisungen nach bestem Ermessen ohne irgendwelche Haftung für billigste und schnellste Verfrachtung. Wenn versandfertig gemeldete Ware nicht sofort abgerufen wird, oder wenn uns der Transport dauernd oder zeitweise unmöglich ist, wird der Kaufpreis gleichwohl fällig. Wir sind dann berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers nach eigenem Ermessen zu lagern Die Haftung des Lieferers für schädliche Witterungseinflüsse während des Transportes oder der Lagerung auf die bestellten Waren, ist ausgeschlossen.
7. Verpackung
Verpackung wählen wir in Ermangelung sonstiger ausdrücklicher und von uns schriftlich anerkannter Vereinbarungen nach bestem Ermessen. Verpackung wird zum Selbstkostenpreis verrechnet und nicht zurückgenommen. Versicherung gegen Bruch, Transport- und Feuerschaden erfolgt durch den Käufer oder Besteller.
8. Ansprüche und Rechte bei Mängeln
Abweichungen von Maß, Gewicht und Güte sind nach DIN-Norm zulässig. Beanstandungen sind uns unverzüglich, bei offenen Mängeln schriftlich innerhalb von 8 Tagen nach Warenerhalt unter Angabe aller notwendigen Einzelheiten, wie Artikel, Rechnungs- und Lieferscheinnummer und Art der Störung, anzuzeigen.
Wegen etwaig vorhandener Mängel hat der Käufer zunächst einen Anspruch auf Nacherfüllung. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung kann der Käufer Herabsetzung des Kaufpreises verlangen oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten.
Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, z.B. die Haftung für Schäden durch den Liefergegenstand an Rechtsgütern des Auftraggebers (Schäden an anderen Sachen), Folgeschäden, Verdienstausfall etc.
Diese Beschränkung der Schadensersatzansprüche gilt nicht bei einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers oder bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verkäufers.
Diese Beschränkung gilt auch nicht für eine Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung des Verkäufers oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verkäufers beruhen.
Die Verjährungsfrist für Ansprüche und Rechte wegen Mängeln der Lieferungen und Leistungen gleich aus welchem Rechtsgrund sowie für Schadensersatzansprüche beträgt 1 Jahr.
Ansprüche und Rechte wegen Mängeln beziehen sich nicht auf lediglich geringfügige Mängel und auch nicht auf die natürliche Abnutzung; dies gilt insbesondere für Dichtungen und sonstige Verschleißteile. Sie sind weiterhin ausgeschlossen, soweit diese auf unsachgemäßer Behandlung, Bedienung oder ungeeigneten Betriebsmitteln, unzureichender Wartung oder Instandhaltung, unsachgemäßen kundenseitig vorgenommenen Installationen oder Eingriffen des Käufers/Bestellers oder Dritter beruhen.
Erweist sich die Mängelrüge als unberechtigt, so ersetzt der Käufer/Besteller uns alle Aufwendungen, die uns durch diese entstanden sind.
Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend, wenn anstatt der vertraglich vereinbarten andere Liefergegenstände geliefert werden, sofern die Vereinbarung der Änderung oder Abweichung unter Berücksichtigung unserer Interessen für den Käufer/Besteller zumutbar ist.
9. Ersatzlieferung
Ersatzlieferung oder Gutschrift kann erst nach einwandfreier Feststellung der Ersatzpflicht durch genaue Untersuchung in unserem Werk erfolgen. Zu diesem Zweck sind beanstandete Waren ohne Kosten für uns einzusenden. In dringenden Bedarfsfällen wird Ersatz gegen Berechnung des jeweiligen Tagespreises geliefert und nach Feststellung der Ersatzpflicht Gutschrift erteilt. Bei Lohnarbeiten garantieren wir nur für ordnungsgemäße Bearbeitung ihrer Teile. Weitergehende Schadenersatzansprüche z.B. Materialersatz bestehen nicht. Auf die vorgeschriebene Unverbindlichkeitsklausel des Bundeskartellamtes wird hingewiesen. Werden seitens des Käufers oder Bestellers oder Dritter ohne unsere vorherige Genehmigung Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen entfällt unsere Haftung. Weitere Ansprüche des Käufers oder Bestellers, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, bestehen nicht.
10. Abnahme und Prüfung
Falls für zu liefernde Erzeugnisse eine Funktionsprüfung vorgeschrieben oder vereinbart ist, hat diese in unserem Werk sofort nach Versandbereitschaftsmeldung auf Kosten des Käufers oder Bestellers zu erfolgen. Unterlässt dieser die Durchführung, so gelten die Erzeugnisse mit Verlassen unseres Werkes als bedingungsgemäß abgenommen geliefert.
11. Zahlungsbedingungen
Falls in unserem Angebot nicht anders lautende Zahlungsbedingungen festgelegt sind, hat die Zahlung innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Skonto zu erfolgen. Diskontfähige Wechsel nehmen wir nur aufgrund ausdrücklicher Vereinbarung zahlungshalber herein. Gutschriften über Wechsel oder Schecks gelten stets vorbehaltlich des Eingangs und unbeschadet früherer Fälligkeit des Kaufpreises bei Verzug des Käufers/Bestellers, sie erfolgen mit Wertstellung des Tages, an dem wir über den Gegenwert verfügen können. Bei Zielüberschreitung werden Zinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz berechnet. Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen oder Umstände, die uns nach dem jeweiligen Abschluss bekannt werden und die Kreditwürdigkeit des Käufers/Bestellers zu ändern geeignet sind, haben die sofortige Fälligkeit aller unserer Forderungen ohne Rücksicht auf die Laufzeit etwa herein genommener Wechsel zur Folge. Sie berechtigen uns außerdem, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen sowie nach angemessener Nachfrist vom Abschluss zurückzutreten oder wegen Nichterfüllung Schadensersatz zu verlangen, unbeachtet des Rechts auf Rücknahme der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren auf Kosten des Käufers/Bestellers. Der Käufer/Besteller ist zur Zurückbehaltung und Aufrechnung nur berechtigt, wenn dies mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen geltend gemacht wird.
12. Eigentumsvorbehalt
1. Von uns gelieferte oder bearbeitete Ware bleibt als Sicherheit für alle unsere - auch bedingten und befristeten - Ansprüche aus der gesamten Geschäftsverbindung unser Eigentum, bis diese vollständig bezahlt ist. Der Käufer oder Besteller ist jedoch befugt, über die Ware im ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen.
2. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Ware entstehenden Erzeugnisse zu deren vollen Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte dieser verarbeiteten Waren.
3. Die aus dem Weiterverkauf entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Käufer schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe unserer etwaigen Miteigentumsanteile zur Sicherung an uns ab. Er ist ermächtigt, diese bis zum Widerruf oder zur Einstellung seiner Zahlungen an uns für unsere Rechnung einzuziehen. Zur Abtretung dieser Forderungen ist der Käufer oder Besteller auch nicht zum Zweck der Forderungseinziehung im Wege des Factoring befugt, es sei denn, es wird gleichzeitig die Verpflichtung des Faktors begründet, die Gegenleistung in Höhe unseres Forderungsanteils solange unmittelbar an uns zu bewirken, als noch Forderungen unsererseits gegen den Käufer oder Besteller bestehen.
4. Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Waren und Forderungen sind uns vom Käufer oder Besteller unverzüglich mit eingeschriebenem Brief mitzuteilen.
5. Die Ausübung des Eigentumsvorbehaltes bedeutet nicht den Rücktritt vom Vertrag.
6. Die Waren und die an ihre Stelle tretenden Forderungen dürfen vor vollständiger Bezahlung unserer Forderung weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherung übereignet oder abgetreten werden
7. Übersteigt der Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 20%, so werden wir auf Verlangen des Käufers oder Bestellers insoweit Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.
13. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen, Ansprüche aus Schecks und Wechseln und alle sonstigen aus dem Geschäft sich ergebenden Rechte und Pflichten ist für beide Teile unser Firmensitz in Oberhausen.
14. Datenspeicherung
Mit Entstehen der Geschäftsverbindung erfolgt unsererseits Datenspeicherung im Sinne des Bundes-Datenschutzgesetzes.
LEANTECHNIK AG · 46047 Oberhausen, Januar 2004
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